Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. Teilnehmer
Teilnehmer des Jungen Meisterkurses sind junge Instrumentalisten, die sich unter Angabe ihres derzeitigen Repertoires in der Anmeldung qualifiziert haben. Prof. Annette Seyfried entscheidet über Einladung und Stimmeneinteilung. Nach Bestätigung der Anmeldung ist der Teilnehmer verpflichtet, an allen Proben und Konzerten im vorgesehenen Zeitraum teilzunehmen. Ausnahmen, die eine Abwesenheit bei einzelnen Proben und Konzerten beinhalten, müssen über die Organisation bei den Dozenten und der Kursleitung beantragt werden. Die künstlerische Mitwirkung bei Konzerten kann ggf. versagt werden.
2. Gebühren
Der Junge Meisterkurs ist eine hoch subventionierte Fördermaßnahme. Darüber hinaus müssen Teilnahmegebühren erhoben werden. Eine Aufteilung der Gebühr bei Wegfall einzelner Leistungen ist nicht möglich. Die Kosten für die zu verpflichtende Aushilfe bei Absage, vorzeitiger Abreise oder ungenügender Vorbereitung übernimmt der verursachende Teilnehmer. Ein Rücktritt kann nur bis längstens 6 Wochen vor Beginn der Arbeitsphase bzw. der Veranstaltung angenommen werden. Bei Absagen bis 3 Wochen vor Beginn wird die Hälfte, bei späteren Absagen die gesamte Teilnahmegebühr als Kostenersatz einbehalten bzw. als Verwaltungsgebühr erhoben. In Krankheitsfällen (ggf. durch Attest zu belegen) kann im Einzelfall anders entschieden werden. Die Anmeldung ist nur mit fristgerechter Einzahlung des Teilnehmerbeitrages gültig.
3. Arbeits- und Verhaltensweisen
Die Teilnehmer verpflichten sich, den Weisungen des Managements und der Dozenten Folge zu leisten. Es wird von den Teilnehmern Folgendes erwartet:
• Intensives Vorbereiten der jeweiligen Werke
• Instrumentaltechnisches Können
• Musikalität/musikalische Anpassungsfähigkeit
• Engagement und Disziplin bei Proben/Konzerten
• Soziales Verhalten
• Professionelles Verhalten in Proben und Konzerten
• Sorgsamer Umgang mit dem Notenmaterial
Das Management ist berechtigt, Teilnehmer, die den Anordnungen zuwiderhandeln oder gegen die Hausordnung verstoßen, auf deren Kosten nach Hause zu schicken.
4. Alkohol und Rauchen
Es wird auf die Einhaltung der geltenden Jugendschutzbestimmungen hingewiesen. Alkoholkonsum ist allen Junger Meisterkurs-Mitgliedern während der gesamten Arbeitsphase nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit Konsequenzen geahndet. Das Rauchen ist Jugendlichen unter 18 Jahren ebenfalls untersagt.
5. Hausordnung
Mit seiner Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Einhaltung der jeweiligen Hausordnung und der Anweisungen der Organisationsleitung und deren Mitarbeiter (Betreuer), des künstlerischen Leiters sowie der Dozenten.
6. Für alle Folgen, die sich aus einer Nichtbeachtung der Anweisungen für die Arbeitsphase oder der Verletzung der Teilnehmerbedingungen/Orchesterordnung ergeben, haftet der Teilnehmer bzw. seine gesetzliche Vertretung.
7. Während der Arbeitsphase wird konzentriert geprobt. Um die Konzentration zu gewährleisten, ist ausreichender Schlaf erforderlich. Deshalb ist die Nachtruhe strikt einzuhalten.
8. Die Teilnehmer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Junge Meisterkurs-Management nicht für Geld- und Wertsachen haftet, die in den Wohn- und Unterrichtsräumen verschlossen und unverschlossen aufbewahrt werden. Für Kranken-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung sowie die Versicherung der eigenen Instrumente trägt der einzelne Teilnehmer Sorge.
9. Medien
Der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter erklärt sein Einverständnis zu Rundfunk- und Fernsehaufnahmen/- sendungen sowie zu Aufzeichnungen auf Ton- und Bildträgern (einschließlich deren Vervielfältigung), die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Jungen Meisterkurses gemacht werden. Er überträgt hieraus entstehende Rechte mit der Anerkennung der Teilnahmebedingungen auf den Veranstalter. Private und kommerzielle Aufzeichnungen von Veranstaltungen des Jungen Meisterkurses sind aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Ton- und/oder Bildaufnahmen, die an die Mitwirkenden als Dokumentation gegeben wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden.
10. Kleiderordnung für die Konzerte
Damen: schwarze, lange Abendgarderobe (nicht schulterfrei), schwarze Schuhe.
Herren: schwarze Hose, schwarzes Hemd, schwarze Konzertschuhe und schwarze Strümpfe.
11. Das Junge Meisterkurs-Management ist berechtigt, bei zu geringen Anmeldezahlen, die Termine zu verschieben bzw. die Arbeitsphase nicht stattfinden zu lassen.
12. Eine Haftung wegen Aufsichtspflichtverletzung nach den Bestimmungen des BGB und des StGB ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn ein Teilnehmer sich trotz Aufforderung durch die Organisationsleitung bzw. deren Mitarbeiter nicht an die Hausordnung, die Orchesterordnung oder andere Anweisungen hält. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes aus privaten Gründen übernimmt der Junge Meisterkurs Solo keinerlei Haftung. Generell erfolgen die An- und Abreise sowie die Teilnahme an den Aktivitäten des Jungen Meisterkurses auf eigene Gefahr.
13. Bei schweren Verstößen gegen die Orchesterordnung oder gegen Entscheidungen der Orchesterleitung kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Arbeitsphase ausgeschlossen und sofort nach Hause geschickt werden. Die in diesem Fall entstehenden Kosten für die Heimreise und eine eventuell nötige Aushilfe trägt der Teilnehmer.